
DATENSCHUTZ
INGERSON STELLT DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE FÜR IHR UNTERNEHMEN

Unsere Experten sind ausschließlich geschulte und zertifizierte Datenschutzbeauftrage. Im Bild: Janina J.
READY FÜR EU-DSGVO?
Datenschutz ist ein sensibles Thema. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nimmt alle Unternehmen mit Sitz in der EU, unabhängig von der Unternehmensgröße in die Pflicht, die neuen Datenschutzgesetze umzusetzen. Sie sind als Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Der Datenschutzbeauftragte muss neben den gesetzlichen Kenntnissen ebenfalls über Kenntnisse auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und Informationstechnik verfügen. In der Regel kann kaum ein Unternehmen von sich behaupten, dass es einen solchen Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt, der zudem auch noch über die zeitliche Kapazität verfügt, diesen Posten zu 100% auszufüllen. Direkter Link zur EU-DSGVO
KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN BEIM SCHÜTZEN?
Diese Frage können wir mit einem klaren JA beantworten, denn der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dabei geht unsere Arbeit weit über die reine Kontrolle zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes hinaus: Nach einer detaillierten Analyse Ihres Unternehmens erstellen wir das notwendige Verfahrensverzeichnis und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Dokumentationen, die zukünftig durch uns gepflegt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie durch die Auswertung von Protokollen von eingesetzter Security Hard- und Software. Abgerundet wird unser Fullservice-Angebot durch die Schulung und Beratung Ihrer Mitarbeiter.
Vertrauen Sie in unsere langjährige Praxiserfahrung und konzentrieren sich auf die wesentlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen!
UNSERE EU-DSGVO LEISTUNGEN
Beratung und Ausführung durch zertifizierte und aktuell geschulte Mitarbeiter unserer Fachabteilung | ⬤ |
Erstellung einer belastbaren und einfach zu erfüllenden Datenschutzstrategie | ⬤ |
Schulung und Aufklärung der Mitarbeiter zum Thema DSGVO | ⬤ |
Verpflichtung der Mitarbeiter nach geschultem Wissen und bestem Gewissen zu handeln | ⬤ |
Beratung bei Fragen rund um die Handhabung schutzwürdiger Daten | ⬤ |
Klärung der einzuleitenden Maßnahmen bei Verstößen oder Schäden im Zusammenhang mit Datenverlust | ⬤ |
Entlastung der Unternehmensführung und der Mitarbeiter | ⬤ |
Dokumentation und regelmäßige Protokollierung der durchgeführten Maßnahmen | ⬤ |
WARUM INGERSON BEAUFTRAGEN?
SO EINFACH GEHT ES – DATENSCHUTZ IN 4 SCHRITTEN

DATA SECURE
Das Thema Datensicherheit widmet sich technischer Maßnahmen, die dem Schutz von allen möglichen Arten von Daten dienen. Oberste Ziele der Datensicherheit sind Vertraulichkeit, Integrität sowie die Verfügbarkeit.

ENDPOINT PROTECTION
Die Bedrohung eine jeden Endpunktes stellt die IT-Verantwortlichen häufig vor große Herausforderungen. Es gilt die bestmögliche Absicherung aller Endpunkte vorzunehmen, auch wenn bisher keine Schadensfälle bekannt sind.